Das Heilmittelgesetz hat, genauso wie guter Verbraucherschutz, positive Seiten für alle Seiten. Würde es die Einschränkung in Informationen zu Vitalstoffen in Ärztequalität durch das Heilmittelgesetz nicht geben, hätten Menschen im Land der Dichter und Denker wohl weniger zu beißen. Gut also, dass das Heilmittelgesetz zeigt, wo der weisse Kittel, aber damit auch Qualität bei Vitalstoffen, hängt. Gut, wenn sich mit dieser Bürokratischen Tradition auch noch Praxis oder Haus finanzieren lassen… Der weisse Kittel und das Heilmittelgesetz
Wie ein weisser Kittel den Beobachter zuviel Haut beschleiert, so schützt das Heilmittelgesetz den auf Oberflächlichkeit orientierten Verbraucher vor übertriebenen und extremen Heilaussagen. Fast so sicher wie Schweizer Banken sind somit Aussagen wie “Diese Pflaume heilt den Krebs.” nur innerhalb von Arztpraxis, Apotheker oder Netzwerk zugänglich. Gerade in Ländern mit Dichter-Denker-Gartenzwergkultur legt man hohen Wert darauf, den Verbraucherschutz hierdurch zu stärken. In Ländern, die das Laissez faire auf die Fahnen geschrieben haben, ist man zwar freizügiger in Punkt Heilaussagen. Doch das sollte nicht hindern, sich mit den blickdichten Stoffen zu befassen, die so manches Vitalsein freigeben könnten. Wie Ärzte in Praxen nicht für Produkte werben dürfen, so darf man auch in Unternehmen nicht für Produkte werben, mit denen gleichzeitig ein Heilen assoziiert sein könnte. Das beste gibts: Nur auf Empfehlung
Oder mit Weißem Kittel Wer einen weissen Kittel trägt, ist priveligiert Zugang zu manch Vital-STOFF, den sich normalerweise nur manch Popstar gönnt. Oder aber man sieht das ganze mit etwas mehr Humor und lädt auch die Pharmareferenten des Arztes auf eine Party zum Thema Vitalstoffe in der TV- & Zuckergesellschaft. Natürlich können Vitalstoffe keinen Arzt oder Apotheker ersetzen, wohl aber in ihren Bemühungen unterstützen, gemäß Hippokratischem Eid, Krankheiten zu vermeiden, und Gesundheit zu empfehlen. Menschen, die weder dem Schutz des Schweizer Heilmittelgesetzes noch von weissem Kittel gesegnet sind, dem sei aber empfohlen, sich an die Dinge langsam heranzutasten, die gute Gesundheitsprodukte bieten, die nicht “Halb” an Prävention herangehen, sondern, Gesundheit wieder zum GANZen bringen könnten…
Die Heilkunst sollte auch in der Tat in der Hand von Arzt oder Apotheker bleiben. Dieser Markt ist erstens stabil über viele Jahre gewachsen und zweitens erzeugt die Rechtslage des Heilmittelgesetzes eine neuartige Lifestylekultur, nicht im Fashion-Bereich vielleicht, wohl aber, bei Fragen nach “Stoffen des Lebens”. Es kann Früchte tragen, seinen Mitmenschen und sich einen Gefallen zu tun, und diese Lifestylefashion in die Welt zu schwingen. Die aus dem Mittelalter bekannte EINHEIT VON KUNST, MEDIZIN & PHILOSOPHIE kann gerade in Ländern mit starkem Heilmittelgesetz eine neue Kultur des menschlicheren Umgangs generieren. Manche meinen zwar, das sei eine lache dich gesund, doch der soll erstmal einen Fruchtcocktail trinken… Früchte des Heilmittelgesetzes Die Früchte des Heilmittelgesetzes mögen Menschen, die eher TV & Chips mögen, “nicht die Bohne” interessieren, erzeugen dennoch eine eigene Kultur des Umgangs mit Präventionsprodukten. Gute Lieferanten, die diese Prinzipien beachten sind ein wahrer Geheimtipp, die orthomolekulare Substanzen nach “9 statt 5 mal Obst- WHO-Standard” (WHO=World Health Organisation) formulieren. Vitalstoffe dieser Qualitätsstufe unterliegen des Heilmittelschutzes und dürfen nur über autorisierte Bezugsquellen bezogen werden. Auch Pharmagroßhandel können solche “Medizinprodukte” nur direkt beim Hersteller beziehen. Wer Bezieher ist, darf Produkte von jenen Lieferant nicht mit Preisaufschlag weiterverkaufen, sondern NUR ALS TIPP WEITERGEBEN. Genau diese Preisstabiliät und bewusster VERZICHT AUF KLASSISCHE WERBUNG machen Produkte, die unter das Heilmittelgesetz fallen zu einem fruchtvollen Geheimtip, den kaum einer kennt, aber dennoch weltbeste “state of the art Qualität” zum fairen Preis sichert. Schutz und Satire durch Heilmittelgesetz Weil Vitalstoff, der Frischeenzyme enthält
und nachhaltig wirkt, apothekenpflichtig ist, darf er im Land der Dichter
und Denker nicht nur über Apotheken oder auf
Ab-& Anruf bezogen werden. Und das ist gut so, denn dadurch
wissen Verbraucher, dass sie Qualität beziehen. Alles andere ist
rausgeworfenes Geld, weil nach Lebensmittelstandard formuliert. Gute
Nahrungsergänzung gibt es
z.B. von Orthomol oder Orthica, wir empfehlen, sich mit dem Thema zu
befassen. Aber viel wichtiger noch. Wir empfehen, uns zu kontaktieren,
um diese 30 Tage kostenfrei zu testen, und dann gemeinsam zu überlegen,
wie Sie ihren "Wert der Zeit"
dadurch maximieren können… Denn wichtig ist, dass man Tantiemen
nichts mit Verkauf zu tun haben, sondern ähnlich wie Ärztelatein
oder Enzyme erst in zweiter Instanz zur wahren Frucht kommen… Nicht alle glauben, dass es gut, ist, dass das Heilmittelgesetz eine neue Kultur des Umgangs mit Vorausschau förderere. Gerade in der Informationsgesellschaft kann es jedoch eine neue Kultur schaffen, sich über indirekten Vergleiche an das anzunähern was viele Vertreter manchmal kritisieren mögen. Studie: Heilmittelwerbegesetz ist überholt Das Heilmittelwerbegesetz in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist das Ergebnis einer von der Stiftung Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF), Kiel. Die Gutachter wiesen vor allem darauf hin, dass das HWG sinnvolle und sachgerechte Information durch Verbotsregeln verhindere. „Insbesondere bei Ausgrenzung bestimmter Behandlungsverfahren und Arzneimittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung muss ein Leistungsanbieter jedoch ein Recht darauf haben, richtige, sachliche, verständliche und wissenschaftlich verlässliche Informationen direkt an den Patienten zu richten,“ so das Gutachten. Reglements wie das Verbot der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung seien nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig. Solche Abbildungen seien beispielsweise ohnehin schon gängige Praxis. Auch dem Recht der Patienten auf Information und Markttransparenz steht das HWG entgegen: „Bei einer gestiegenen Eigenbeteiligung hat der Patient ein berechtigtes Interesse, auch durch informative Werbung zu erfahren, welche Behandlungsmethoden zu welchen Preisen auf dem Markt angeboten werden“, so die Studie. Patienten bräuchten verlässliche Angaben, um in der Lage zu sein, sinnvoll zu vergleichen und eigenverantwortlich zu entscheiden. Anlaß der Überprüfung des HWG waren „immer wiederkehrende Rechtsstreitigkeiten, die weder den Leistungserbringern noch den Patienten dienen“, so Dr. jur. Frank A. Stebner, Justitiar der Stiftung Gesundheit. http://www.stiftung-gesundheit.de/Presse. Nutzer unserer Produkte im Frischeauftrag erhalten zu den damit verbundenen Möglichkeiten gern ein Coaching.
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